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Richtlinien zur Förderung kynologischer Forschung |
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Richtlinien als PDF (ca. 92 KB) Die "Gesellschaft zur Förderung der kynologischen Forschung (GKF)" verfolgt den Zweck, angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheit des Hundes zu fördern. Es können Personal- und Sachkosten beantragt werden. Förderung kann gewährt werden B. für zweckgebundene Forschungsaufträge Die Form der Anträge und die Art der erforderlichen Angaben sind im nachfolgenden Leitfaden geregelt. Leitfaden für Anträge zur Forschungsförderung Der Antrag wird in 6-facher Ausfertigung an den Vorstand der GKF - Gesellschaft für kynologische Forschung, gerichtet. Er muss dem Vorstand jeweils zum 01.06. und 01.12. des laufenden Jahres vorliegen. Der Antrag wird dem Forschungsausschuss der GKF zugeleitet. Dieser tagt mindestens halbjährlich. Stellt dieser die Förderungswürdigkeit fest, entscheidet die GKF über die Finanzierung der ihr vorgelegten Anträge aufgrund der Voten mindestens zweier, ehrenamtlich tätiger Gutachter. Diese urteilen auf der Grundlage der Informationen, die Sie ihnen mit Ihrem Antrag geben. Es liegt deshalb in Ihrem Interesse, mit der Formulierung Ihres Antrages die Voraussetzungen für ein abgewogenes und sachgerechtes Urteil zu schaffen. Der Forschungsausschuss entscheidet über die Förderungsdauer und die Höhe der Finanzierung. Die Finanzierung von Projekten, die sich speziell auf eine Rasse beziehen, muss von der für diese Rasse verantwortlichen Zuchtvereinen mitgetragen werden. Zuchtvereine, die Mitglieder der GKF sind, müssen mindestens 10% und Nichtmitglieder 20% der bewilligten Fördersumme übernehmen. Im Interesse der Gutachter sollten Sie sich bitte kurz fassen. Der Antrag sollte nicht mehr als 6-8 DIN A4 Seiten umfassen und aus sich heraus, auch ohne Lektüre der zitierten oder beigefügten Literatur, verständlich sein. Die finanzielle Förderung bezieht sich auf ein bzw. zwei Jahre. Die Förderung für ein drittes Jahr bedarf eines Fortsetzungsantrages und kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden.
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Wenn Sie eine Forschungsförderung beantragen wollen, geben Sie bitte folgendes an: 1. Allgemeine Angaben Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Neuantrag oder Fortsetzungsantrag handelt. Antragsteller
Fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf bei. 1.2 Thema Bitte geben Sie hier eine möglichst präzise Kurzbezeichnung des Vorhabens. Im Falle der Bewilligung wird das Thema in der hier angegebenen Form in den Jahresbericht der GKF aufgenommen. Antragsteller in außeruniversitären Instituten werden gebeten, Angaben zur Hauptarbeitsrichtung ihrer Institution zu machen. 1.3 Antragszeitraum Bitte geben Sie an
1.4 Zusammenfassung Fassen Sie hier bitte die wesentlichen Ziele Ihres Vorhabens auf 1 DIN A4 Seite zusammen. Die Zusammenfassung dient vor allem zwei wichtigen Zwecken:
2. Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten 2.1 Stand der Forschung Legen Sie bei Neuanträgen den Stand der Forschung bitte knapp und präzise in seiner unmittelbaren Beziehung zum konkreten Vorhaben und als Begründung für Ihre eigene Arbeit dar, mit Angabe der wichtigsten einschlägigen Arbeiten anderer Wissenschaftler. 2.2 Eigene Vorarbeiten / Arbeitsbericht Bei Neuanträgen: Fassen Sie bitte die wichtigsten Ergebnisse Ihrer bisherigen einschlägigen Arbeiten und gegebenenfalls Ihrer Arbeitsgruppe zusammen. Bei Fortsetzungsanträgen: Fügen Sie bitte dem Antrag einen Bericht über die bisherige Arbeit bei. Dieser Arbeitsbericht soll die Ausgangsfragen und die Veränderung des Erkenntnisstandes seit dem Vorantrag unter Berücksichtigung der Ergebnisse anderer auf dem Gebiet tätiger Wissenschaftler wiedergeben; er soll die seit der letzten Bewilligung von Ihnen geleistete Arbeit kurz beschreiben und dabei die erzielten Ergebnisse und deren Bedeutung hervorheben. Veröffentlichte Ergebnisse brauchen Sie nicht ausführlich wiederzugeben, Sonderdrucke und/oder Publikationsmanuskripte legen Sie bitte bei. 3. Ziele und Arbeitsprogramm 3.1 Ziele Gestraffte Darstellung des wissenschaftlichen Programms und der wissenschaftlichen Zielsetzung. 3.2 Arbeitsprogramm Detaillierte Angaben über das geplante Vorgehen während des Antragszeitraums. Die Qualität des Arbeitsprogramms ist für die Förderungswürdigkeit des Vorhabens von entscheidender Bedeutung. - Darstellung der Methoden:
- Zeitplan
3.3 Tierversuche Geplante Tierversuche müssen im Arbeitsprogramm in begutachtungsfähiger Form beschrieben werden. Die GKF setzt voraus, dass die Vorschriften des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Bei genehmigungspflichtigen Tierversuchen erfolgt die finanzielle Förderung erst, wenn die behördliche Genehmigung vorliegt. 4. Beantragte Mittel Im Antrag sollen die benötigten Mittel nach Kosten für Personal und Verbrauchsmaterial gegliedert und kurz begründet werden. Die GKF gewährt Stipendien von max. 650 Euro im Monat. Höhere Personalkosten können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden. Die Förderung der GKF erfolgt in der Regel durch einen Gesamtbetrag, der in jährlichen Raten ausgezahlt wird und vom Antragsteller flexibel eingesetzt werden kann. Geräte, die zur Grundausstattung eines Institutes oder einer Klinik gehören, können nicht gefördert. 5. Erklärungen Wenn Sie einen Antrag auf Förderung des vorgelegten Vorhabens bereits an anderer Stelle eingereicht haben, erläutern Sie dies bitte. Ist dies nicht der Fall, so ist folgendes zu erklären: "Ein Antrag auf Finanzierung dieses Vorhabens wurde bei keiner anderen Stelle eingereicht. Wenn ich einen solchen Antrag stelle, werde ich die GKF unverzüglich benachrichtigen." Der Antrag muss von Ihnen als Antragsteller unterschrieben werden. Mit der Einreichung des Antrags auf Bewilligung einer Forschungsförderung bei der GKF verpflichtet sich der Antragsteller, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Der Antragsteller geht mit der Annahme der Förderung die Verpflichtung ein, dem Forschungsausschuss der GKF jährlich einen Verlaufsbericht des Projektes sowie eine Kostenabrechnung vorzulegen. Nach Beendigung der Förderung muss ein detaillierter Abschlußbericht erstellt werden. Dieser enthält die wissenschaftlichen Ergebnisse der geförderten Forschungsarbeit und eine abschließende Kostenabrechnung. Die GKF erwartet, dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse müssen in einer renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift oder in Form einer Monographie veröffentlicht werden. Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens können die nachstehend näher bezeichneten Maßnahmen beschlossen werden. Die GKF kann je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beschließen:
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