Anträge auf Forschungsförderung

Die „Gesellschaft zur Förderung der kynologischer Forschung (GKF)“ verfolgt den Zweck, angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheit des Hundes zu fördern. Es können Personal- und Sachkosten beantragt werden.

Förderung kann gewährt werden

A. für Forschungsvorhaben, die von Wissenschaftlern beantragt werden

B.für zweckgebundene Forschungsaufträge

Anträge zur Vergabe von Forschungsaufträgen können sowohl von juristischen als auch natürlichen Personen gestellt werden. Der Forschungsausschuss kann auch ohne Antragstellung von außen Forschungsaufträge vergeben, wenn er den Eindruck eines dringenden Forschungsbedarfes gewinnt. In diesen Fällen wählt die GKF geeignete Wissenschaftler aus.

Leitfaden für Anträge zur Forschungsförderung

Der Antrag wird per E-Mail an den Vorsitzenden der GKF – Gesellschaft zur Förderung kynologischer Forschung – gerichtet. Mail-Adresse: antrag@gkf-bonn.de
Er muss jeweils zum 01.06. und 01.12. des laufenden Jahres vorliegen.

 

Der Forschungsausschuss der GKF stellt die Relevanz des Forschungsvorhabens fest und leitet den Antrag bei positiver Entscheidung an zwei ehrenamtlich tätige Gutachter weiter. Auf der Grundlage der Gutachten entscheidet dann der Forschungsausschuss über die Bewilligung des Vorhabens, über die Höhe der Finanzierung und die Förderungsdauer.
Der Antrag sollte im Interesse der Gutachter nicht mehr als sechs bis acht DIN A4 Seiten umfassen und auch ohne Lektüre der zitierten Literatur verständlich sein.

 

Die Finanzierung von Projekten, die sich speziell auf eine Rasse beziehen, muss von der für diese Rasse verantwortlichen Zuchtvereinen mitgetragen werden. Zuchtvereine, die Mitglieder der GKF sind, müssen mindestens 10% und Nichtmitglieder 20% der bewilligten Fördersumme übernehmen.

 


Bitte geben Sie bei Antragstellung folgendes an:

1. Allgemeine Angaben

Antragsteller

  • Titel und Name des Antragstellers
  • Institution und Institut/Fachbereich (vollständige Bezeichnung),
  • Dienstadresse,
  • Telefon (Vorwahl, Zentrale, Durchwahl oder Nebenstelle),
  • Telefax,
  • E-Mail-Adresse,
  • Privatadresse mit Telefon.

Fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf bei.

1.2 Thema

Bitte wählen Sie eine präzise Bezeichnung des Vorhabens. Im Falle der Bewilligung wird das Thema in der hier angegebenen Form in den Jahresbericht der GKF aufgenommen.

Antragsteller in außeruniversitären Instituten werden gebeten, Angaben zur Hauptarbeitsrichtung ihrer Institution zu machen.

1.3 Antragszeitraum

Bitte geben Sie an

  • ab wann von der GKF gefördert werden soll
  • für welchen Zeitraum die Förderung geplant ist.

Die maximale Förderdauer beträgt zwei Jahre. Für ein drittes Förderjahr bedarf es eines Fortsetzungsantrages, der nur in Ausnahmesituationen gewährt werden kann.

1.4 Zusammenfassung

Fassen Sie hier bitte die wesentlichen Ziele Ihres Vorhabens kurz zusammen. Die Zusammenfassung dient der Information der interdisziplinär zusammengesetzten Gremien über die Kernziele Ihres Vorhabens.

2. Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten

2.1 Stand der Forschung

Legen Sie bei Neuanträgen den Stand der Forschung bitte knapp und präzise in seiner unmittelbaren Beziehung zum konkreten Vorhaben und als Begründung für Ihre eigene Arbeit dar, mit Angabe der wichtigsten einschlägigen Arbeiten anderer Wissenschaftler.

2.2 Eigene Vorarbeiten / Arbeitsbericht

Fassen Sie bitte die wichtigsten Ergebnisse Ihrer bisherigen einschlägigen Arbeiten und gegebenenfalls auch die Ihrer Arbeitsgruppe zusammen.

3. Ziele und Arbeitsprogramm

3.1 Ziele

Stellen Sie bitte das wissenschaftliche Programm und die wissenschaftlichen Zielsetzung Ihres Vorhabens dar.

3.2 Arbeitsprogramm

Die Qualität des Arbeitsprogrammes ist für die Förderungswürdigkeit des Vorhabens von entscheidender Bedeutung. Bitte machen Sie folgende Angaben:


- Darstellung der Methoden:

  • welche Methoden stehen bereits zur Verfügung?
  • welche sind zu entwickeln?
  • welche Hilfe muss außerhalb Ihrer eigenen Arbeitsgruppe/Ihres eigenen Instituts in Anspruch genommen werden?

- Zeitplan

3.3 Tierversuche

Geplante Tierversuche müssen im Arbeitsprogramm in begutachtungsfähiger Form beschrieben werden. Die GKF setzt voraus, dass die Vorschriften des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Bei genehmigungspflichtigen Tierversuchen erfolgt die finanzielle Förderung erst, wenn die behördliche Genehmigung vorliegt.

4. Beantragte Mittel

Im Antrag sollen die benötigten Mittel nach Kosten für Personal und Verbrauchsmaterial gegliedert und begründet werden.

 

Die GKF gewährt Stipendien von max. 1400 Euro im Monat. Höhere Personalkosten können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.

 

Die Förderung der GKF erfolgt durch einen Gesamtbetrag, der vom Antragsteller flexibel eingesetzt werden kann.

 

Geräte, die zur Grundausstattung eines Institutes oder einer Klinik gehören, können nicht gefördert werden.

5. Erklärungen

Wenn Sie an anderer Stelle einen Antrag auf Förderung des vorgelegten Vorhabens eingereicht haben, erläutern Sie dies bitte.

 

Ist dies nicht der Fall, so ist folgendes zu erklären:

 

„Ein Antrag auf Finanzierung dieses Vorhabens wurde bei keiner anderen Stelle eingereicht. Wenn ich einen solchen Antrag stelle, werde ich die GKF unverzüglich benachrichtigen.“

 

Der Antrag muss vom Antragsteller unterschrieben werden. Mit seiner Einreichung verpflichtet sich der Antragsteller, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

 

Der Antragsteller geht mit der Annahme der Förderung die Verpflichtung ein, dem Forschungsausschuss der GKF jährlich einen Verlaufsbericht des Projektes sowie eine Kostenabrechnung vorzulegen. Nach Beendigung der Förderung muss ein detaillierter Abschlussbericht erstellt werden. Dieser enthält die wissenschaftlichen Ergebnisse der geförderten Forschungsarbeit und eine abschließende Kostenabrechnung.

 

Die GKF erwartet, dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie müssen in einer renommierten wissenschaftlichen Zeitschrift oder in Form einer Monographie veröffentlicht werden.

 

Im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens können die nachstehend näher bezeichneten Maßnahmen von der GKF beschlossen werden:

  • schriftliche Rüge des Betroffenen,
  • Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der GKF,
  • Rücknahme von Förderentscheidungen (gänzlicher oder teilweiser Widerruf der Bewilligung),
  • Rückruf von bewilligten Mitteln, Rückforderung verausgabter Mittel.